Weinmarktordnung, die Zweite (2)
Die Marginalisierung des Landweines Eine der absehbarsten Folgen der in Teil 1 beschriebenen Aufwertung des Tafelweines ist die De-facto-Abschaffung der Qualitätskategorie Landwein. Für den allergrößen Teil der Weinkonsumenten klingt nämlich wohl weder die neue Bezeichnung „Wein“, noch der alte Name „Tafelwein“ schlechter als der Begriff „Landwein“. Und ob sich auf dem Etikett die Herkunftsangabe „Österreich“ … Weinmarktordnung, die Zweite (2) weiterlesen
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